ZIVIL- UND VERTRAGSRECHT

Privates Baurecht und Werkvertragsrecht

Das Werkvertragsrecht bildet immer dann die Grundlage einer Vereinbarung, wenn am Ende des Tages nicht nur die Erbringung einer Dienstleistung, sondern ein konkreter Leistungserfolg in Gestalt eines Werkes stehen soll. Wichtige Beispiele sind das Private Baurecht oder das IT-Recht. Im ersten Fall geht es um das zu errichtende Bauwerk bzw. Gebäude, im zweiten Fall um die zu entwickelnde Software oder das zu erstellende technische Gesamtsystem.

Sowohl Bauprojekte als auch Softwarevorhaben und sonstige Zukunftsinvestitionen in maßgeschneiderte – und deshalb individuell zu erstellende – technische Anlagen und sonstige Werke haben zumeist einen großen ideellen, aber vor allem auch wirtschaftlichen Wert. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, den zugrundeliegenden Vertragsabschluss in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht gründlich vorzubereiten. Hierzu beraten wir Sie gern und vertreten Ihre Interessen

- bei der Vertragserstellung, -prüfung und –verhandlung,
- bei der Abnahme und dem Vorbehalt von Mängelansprüchen, und
- beim Umgang mit Kündigungen des Werkvertrages oder der Insolvenz des Vertragspartners.

Bei der Vertragserstellung, -prüfung und -verhandlung gilt unser besonderes Augenmerk sowohl der Absicherung des vereinbarten Leistungsaustauschs (im Normalfall Werk gegen Geld) als auch der Absicherung Ihrer Gewährleistungs- und Garantieansprüche, falls es im Nachgang zu unerwarteten Schwierigkeiten mit dem Werk bzw. der Anlage oder Ihrem Vertragspartner kommen sollte. Selbstverständlich umfasst unsere Beratung bei Bedarf auch die Prüfung und Verhandlung Ihrer etwaigen Kredit- und Darlehensverträge und die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen gegenüber Ihren Banken. Darüber hinaus helfen wir Ihnen auch, wenn Sie Ihre berechtigten Ansprüche gegen Ihren Vertragspartner oder einen sonstigen Dritten außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen wollen oder müssen.

Das Gleiche gilt natürlich auch für Ihre außergerichtliche oder gerichtliche Verteidigung gegen zu Unrecht erhobene fremde Ansprüche. Auch in diesem Fall prüfen wir gern die Erfolgsaussichten der Forderungs- bzw. Anspruchsabwehr und übernehmen bei Bedarf Ihre rechtliche Vertretung.

Kauf / Pacht / Leasing / Lizenzen

Wir erstellen, prüfen und verhandeln für Sie Kauf-, Pacht- und Leasingverträge, unabhängig davon, ob es sich bei dem Vertragsgegenstand um Maschinen, Anlagen oder sonstige Wirtschaftsgüter handelt. Das Gleiche gilt auch für Lizenzverträge. Wenn und soweit der Vertragsgegenstand für Sie einen großen wirtschaftlichen Wert hat, ist es unbedingt erforderlich, den zugrundeliegenden Vertragsabschluss in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht gründlich vorzubereiten. Hierzu beraten wir Sie gern und vertreten Ihre Interessen

- bei der Vertragserstellung, -prüfung und -verhandlung,
- bei der Rüge von Mängeln oder beim Umgang mit erhaltenen Mängelanzeigen, und
- beim Umgang mit Kündigungen des Vertrages oder der Insolvenz Ihres Vertragspartners.

Bei der Vertragserstellung, -prüfung und –verhandlung gilt unser besonderes Augenmerk sowohl der Absicherung des vereinbarten Leistungsaustauschs (im Normalfall Leistung gegen Geld) als auch der Absicherung Ihrer Gewährleistungs- und Garantieansprüche, falls es im Nachgang zu unerwarteten Schwierigkeiten mit dem Vertragsgegenstand oder Ihrem Vertragspartner kommen sollte. Selbstverständlich umfasst unsere Beratung bei Bedarf auch die Prüfung und Verhandlung Ihrer etwaigen Kredit- und Darlehensverträge und die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen gegenüber Ihren Banken.

Darüber hinaus helfen wir Ihnen auch, wenn Sie Ihre berechtigten Ansprüche gegen Ihren Vertragspartner oder einen sonstigen Dritten außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen wollen oder müssen. Das Gleiche gilt natürlich auch für Ihre außergerichtliche oder gerichtliche Verteidigung gegen zu Unrecht erhobene fremde Ansprüche. Auch in diesem Fall prüfen wir gern die Erfolgsaussichten der Forderungs- bzw. Anspruchsabwehr und übernehmen bei Bedarf Ihre rechtliche Vertretung.


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Gesine Kern • Rechtsanwältin • FA für Verkehrsrecht
Bundesallee 90 • 12161 Berlin • Tel.: 030 88480322