Vertragserstellung, -prüfung und –verhandlung
Rund um das Thema Immobilie gibt es eine Reihe von rechtlichen Fragestellungen, die z.B. beim Kauf und Verkauf, aber auch bei anderen Themen, wie z.B. bei der Erbpacht oder der Vermietung und Verpachtung, vertraglich geklärt werden müssen. Hierzu beraten wir Sie gern und vertreten Ihre Interessen bei der Vertragserstellung, -prüfung und -verhandlung mit Ihrem Geschäftspartner.
Der Kauf einer Immobilie, eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung ist für die meisten Menschen eine Lebensentscheidung. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, die Kaufentscheidung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht gründlich vorzubereiten.
Unser besonderes Augenmerk gilt dabei sowohl der Absicherung des vereinbarten Leistungsaustauschs (im Normalfall Immobilie gegen Geld) als auch der Absicherung Ihrer Gewährleistungs- und Garantieansprüche, falls es im Nachgang zu unerwarteten Schwierigkeiten mit der Immobilie oder Ihrem Vertragspartner kommen sollte.
Selbstverständlich umfasst unsere Beratung auch die Prüfung und Verhandlung Ihrer Kredit- und Darlehensverträge und die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen gegenüber Ihren Maklern. Bei Bedarf überprüfen wir gern, ob die Maklerkosten dem Grund und der Höhe nach berechtigt sind.
Wir stehen Ihnen für all diese Fragestellungen gern beratend und begleitend zur Seite und helfen Ihnen darüber hinaus auch, wenn Sie Ihre berechtigten Ansprüche gegen Ihren Vertragspartner oder einen sonstigen Dritten außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen wollen oder müssen.
Das Gleiche gilt natürlich auch für Ihre außergerichtliche oder gerichtliche Verteidigung gegen zu Unrecht erhobene fremde Ansprüche. Auch in diesem Fall prüfen wir gern die Erfolgsaussichten der Forderungs- bzw. Anspruchsabwehr und übernehmen bei Bedarf Ihre rechtliche Vertretung.