VERKEHRSRECHT

Unfallschadenregulierung

Kontaktieren Sie nach einem Unfall SOFORT Ihren Verkehrsanwalt!

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 030 - 884 803 22. Gern können Sie auch gleich den Unfallfragebogen ausfüllen und an uns faxen oder per E-Mail übersenden. Damit können wir Ihnen SOFORT nach dem Unfall empfehlen, wie Sie sich am besten verhalten und welche Aussagen Sie treffen sollten.

Denn die vermeintliche Bereitschaft der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners, die Schadensregulierung für Sie zu übernehmen und – „ohne Einschaltung Ihres Anwalts“ – möglichst „unkompliziert“ zu gestalten, hilft nicht Ihnen, sondern allein der Versicherung. Diese beschäftigt zur Optimierung ihrer eigenen Gewinne verkehrs- und versicherungs-rechtlich geschultes und spezialisiertes Personal, welches dem rechtlichen Laien in der Regel - gerade in der Ausnahmesituation nach einem Verkehrsunfall - überlegen ist.

Deshalb sind auch Sie als Geschädigte(r) unter dem Aspekt der „Waffengleichheit“ berechtigt, von Anfang an – also SOFORT nach dem Unfall – anwaltliche Hilfe zur Schadensregulierung in Anspruch zu nehmen. Die Kosten der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe stellen eine eigene Schadensposition dar und sind von der Versicherung grundsätzlich zu erstatten.

Treffen Sie deshalb keine übereilten Aussagen, mit denen Sie sich im schlimmsten Fall selbst belasten und füllen Sie ohne anwaltliche Hilfe möglichst keine Fragebögen der Versicherungen aus.


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Gesine Kern • Rechtsanwältin • FA für Verkehrsrecht
Bundesallee 90 • 12161 Berlin • Tel.: 030 88480322