VERKEHRSRECHT

Unfallschadenregulierung

Kontaktieren Sie nach einem Unfall SOFORT Ihren Verkehrsanwalt!

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 030 - 884 803 22. Gern können Sie auch gleich den Unfallfragebogen ausfüllen und an uns faxen oder per E-Mail übersenden. Damit können wir Ihnen SOFORT nach dem Unfall empfehlen, wie Sie sich am besten verhalten und welche Aussagen Sie treffen sollten.

Denn die vermeintliche Bereitschaft der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners, die Schadensregulierung für Sie zu übernehmen und – „ohne Einschaltung Ihres Anwalts“ – möglichst „unkompliziert“ zu gestalten, hilft nicht Ihnen, sondern allein der Versicherung. Diese beschäftigt zur Optimierung ihrer eigenen Gewinne verkehrs- und versicherungs-rechtlich geschultes und spezialisiertes Personal, welches dem rechtlichen Laien in der Regel - gerade in der Ausnahmesituation nach einem Verkehrsunfall - überlegen ist.

Deshalb sind auch Sie als Geschädigte(r) unter dem Aspekt der „Waffengleichheit“ berechtigt, von Anfang an – also SOFORT nach dem Unfall – anwaltliche Hilfe zur Schadensregulierung in Anspruch zu nehmen. Die Kosten der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe stellen eine eigene Schadensposition dar und sind von der Versicherung grundsätzlich zu erstatten.

Treffen Sie deshalb keine übereilten Aussagen, mit denen Sie sich im schlimmsten Fall selbst belasten und füllen Sie ohne anwaltliche Hilfe möglichst keine Fragebögen der Versicherungen aus.

Bußgeldsachen

Gehen Sie in Bußgeldsachen SOFORT zu Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht! Gern können Sie uns Ihr Anliegen im ausgefüllten Bußgeldfragebogen per Fax oder E-Mail übermitteln oder Ihre Anfrage telefonisch unter 030 884 803 22 stellen. Damit erreichen Sie jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner, der Ihnen sagt, wie Sie sich am besten verhalten und welche Aussagen Sie treffen sollten.

Ganz egal, ob Ihnen ein Rotlicht- oder Abstandsverstoß, eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder eine andere Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird:

Füllen Sie ohne fachanwaltliche Beratung grundsätzlich keinen Anhörungsbogen aus und treffen Sie auch keine sonstigen übereilten Aussagen, mit denen Sie sich im schlimmsten Fall völlig unbemerkt selbst belasten. Denn auch Ihr Fachanwalt kann diese übereilt getroffenen und Sie belastenden Angaben später kaum noch rückgängig machen und aus der Welt schaffen.

Dagegen kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht Sie im Bußgeldverfahren von Anfang an erfolgsversprechend verteidigen, weil er die formalen, inhaltlichen und auch technischen Angriffspunkte kennt, die ein Bußgeldverfahren zur Einstellung und einen Bußgeldbescheid zu Fall bringen können. Ihr Fachanwalt kennt die zugrundeliegenden Vorschriften und Richtlinien der einzelnen Bundesländer und kann mit entsprechenden Beweisanträgen Sand in das Verfahrensgetriebe der Behörden und Gerichte streuen. So wird er Sie mit allen ihm zur Verfügung stehenden Verteidigungsmitteln vor der Verhängung von Geldbußen, der Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister oder einem Fahrverbot schützen.

Verkehrsstrafsachen

Gehen Sie in Verkehrsstrafsachen SOFORT zu Ihrem Verkehrsanwalt!

In verkehrsrechtlichen Strafverfahren ist eine erfolgsversprechende Verteidigung ohne die Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht kaum noch möglich. Denn oft hat der strafrechtliche Tatvorwurf auch erhebliche Auswirkungen auf

- die zivilrechtliche Beurteilung des Falles (z.B. Haftungsfragen nach einem Unfall),
- versicherungsrechtliche Belange (z.B. Höherstufungen), oder
- Ihre Fahrerlaubnis.

Aus diesem Grunde ist es von besonderer Bedeutung, dass Sie sich bereits vor der ersten Stellungnahme zum Tatvorwurf den Rat Ihres Fachanwalts für Verkehrsrecht einholen. Treffen Sie bitte keine übereilten eigenen Aussagen, mit denen Sie sich im schlimmsten Fall – ohne es zu bemerken – selbst belasten und geben Sie ohne anwaltliche Hilfe grundsätzlich keine eigene Stellungnahme ab, weil Sie – und auch Ihr Fachanwalt - übereilt getroffene und Sie belastende Angaben später kaum noch rückgängig machen und aus der Welt schaffen können.

Wir bieten Ihnen vor Ihrer ersten Stellungnahme zum Tatvorwurf sofortige Hilfe unter der Telefonnummer 030 - 884 803 22. Alternativ können Sie uns den gegen Sie erhobenen Tatvorwurf auch faxen oder per E-Mail übersenden. Damit erreichen Sie jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner, der Ihnen sagt, wie Sie sich am besten verhalten und welche Aussagen Sie treffen sollten.

Denn nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Sie im Verkehrsstrafverfahren erfolgsversprechend verteidigen, weil er einen kühlen Kopf behält und Ihnen aufgrund der Vielzahl vergleichbarer Fälle eine realistische Einschätzung über das Verfahren, die Verteidigungsstrategie und den möglichen Verfahrensausgang geben kann.


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Gesine Kern • Rechtsanwältin • FA für Verkehrsrecht
Bundesallee 90 • 12161 Berlin • Tel.: 030 88480322