VERKEHRSRECHT

Verkehrsstrafsachen

Gehen Sie in Verkehrsstrafsachen SOFORT zu Ihrem Verkehrsanwalt!

In verkehrsrechtlichen Strafverfahren ist eine erfolgsversprechende Verteidigung ohne die Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht kaum noch möglich. Denn oft hat der strafrechtliche Tatvorwurf auch erhebliche Auswirkungen auf

- die zivilrechtliche Beurteilung des Falles (z.B. Haftungsfragen nach einem Unfall),
- versicherungsrechtliche Belange (z.B. Höherstufungen), oder
- Ihre Fahrerlaubnis.

Aus diesem Grunde ist es von besonderer Bedeutung, dass Sie sich bereits vor der ersten Stellungnahme zum Tatvorwurf den Rat Ihres Fachanwalts für Verkehrsrecht einholen. Treffen Sie bitte keine übereilten eigenen Aussagen, mit denen Sie sich im schlimmsten Fall – ohne es zu bemerken – selbst belasten und geben Sie ohne anwaltliche Hilfe grundsätzlich keine eigene Stellungnahme ab, weil Sie – und auch Ihr Fachanwalt - übereilt getroffene und Sie belastende Angaben später kaum noch rückgängig machen und aus der Welt schaffen können.

Wir bieten Ihnen vor Ihrer ersten Stellungnahme zum Tatvorwurf sofortige Hilfe unter der Telefonnummer 030 - 884 803 22. Alternativ können Sie uns den gegen Sie erhobenen Tatvorwurf auch faxen oder per E-Mail übersenden. Damit erreichen Sie jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner, der Ihnen sagt, wie Sie sich am besten verhalten und welche Aussagen Sie treffen sollten.

Denn nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Sie im Verkehrsstrafverfahren erfolgsversprechend verteidigen, weil er einen kühlen Kopf behält und Ihnen aufgrund der Vielzahl vergleichbarer Fälle eine realistische Einschätzung über das Verfahren, die Verteidigungsstrategie und den möglichen Verfahrensausgang geben kann.


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Gesine Kern • Rechtsanwältin • FA für Verkehrsrecht
Bundesallee 90 • 12161 Berlin • Tel.: 030 88480322