VERKEHRSRECHT

Bußgeldsachen

Gehen Sie in Bußgeldsachen SOFORT zu Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht! Gern können Sie uns Ihr Anliegen im ausgefüllten Bußgeldfragebogen per Fax oder E-Mail übermitteln oder Ihre Anfrage telefonisch unter 030 884 803 22 stellen. Damit erreichen Sie jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner, der Ihnen sagt, wie Sie sich am besten verhalten und welche Aussagen Sie treffen sollten.

Ganz egal, ob Ihnen ein Rotlicht- oder Abstandsverstoß, eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder eine andere Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird:

Füllen Sie ohne fachanwaltliche Beratung grundsätzlich keinen Anhörungsbogen aus und treffen Sie auch keine sonstigen übereilten Aussagen, mit denen Sie sich im schlimmsten Fall völlig unbemerkt selbst belasten. Denn auch Ihr Fachanwalt kann diese übereilt getroffenen und Sie belastenden Angaben später kaum noch rückgängig machen und aus der Welt schaffen.

Dagegen kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht Sie im Bußgeldverfahren von Anfang an erfolgsversprechend verteidigen, weil er die formalen, inhaltlichen und auch technischen Angriffspunkte kennt, die ein Bußgeldverfahren zur Einstellung und einen Bußgeldbescheid zu Fall bringen können. Ihr Fachanwalt kennt die zugrundeliegenden Vorschriften und Richtlinien der einzelnen Bundesländer und kann mit entsprechenden Beweisanträgen Sand in das Verfahrensgetriebe der Behörden und Gerichte streuen. So wird er Sie mit allen ihm zur Verfügung stehenden Verteidigungsmitteln vor der Verhängung von Geldbußen, der Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister oder einem Fahrverbot schützen.


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Gesine Kern • Rechtsanwältin • FA für Verkehrsrecht
Bundesallee 90 • 12161 Berlin • Tel.: 030 88480322